Statuten der orangen Bommels
Stand: 19.11.2016
Statuten
des
Pfingstclubs
Die orangen Bommels
von 1997
Inhaltsverzeichnis
1. Name, Gründung und Zweck .................................................. 5
2. Statuten ............................................................................... 6
3. Gemeinschaftsstruktur ........................................................... 6
3.1. Mitgliedschaft ................................................................ 6
3.1.1. Antrag auf Mitgliedschaft ............................................. 6
3.1.2. Beginn der Mitgliedschaft ......................................... 7
3.1.3. Enden der Mitgliedschaft .......................................... 7
3.1.4. Ruhende Mitgliedschaft ............................................ 8
3.1.5. Sondermitgliedschaft ................................................ 8
3.2. Der Vorstand ................................................................. 9
3.2.1. Der Zugführer ......................................................... 9
3.2.2. Der Gruppenführer ................................................... 9
3.2.3. Der Spieß .............................................................. 10
3.2.4. Der Kassenmeister .................................................. 10
3.2.5 Der N.N. ............................................................... 10
3.2.6. Entlastung des Vorstandes .......................................... 11
3.2.7. Wahl des Vorstandes .............................................. 11
3.3. Finanzen ..................................................................... 12
3.3.1. Mitgliedsbeitrag ..................................................... 12
3.3.2. Strafgelder ............................................................. 12
3.3.3. Kassenprüfer / Kassenprüfung ................................. 13
4. Traditionen ......................................................................... 13
4.1. Frackprobe ................................................................... 13
4.2. Pfingstheiligabend ........................................................ 14
4.3. Pfingstsonntag ............................................................. 14
4.4. Pfingstmontag .............................................................. 14
4.5. Haupttag ..................................................................... 14
4.5.1. Rekrutenbegrüßung ................................................ 14
4.5.2. Treffen zum Abholen der Kompaniefahne .................. 15
4.5.3. Ausmarsch ............................................................ 15
4.5.4. Kaffeeverpflegung .................................................. 15
4.5.5. Aufnahmeritual ..................................................... 16
4.5.6. Einmarsch ............................................................. 17
4.6. Weitere Veranstaltungen ............................................... 17
4.7. Kinderschützenfest ....................................................... 18
4.8. Meester im Scheeten ...................................................... 18
4.9. Gipfeltreffen ................................................................ 18
4.10. Generalversammlung ................................................... 19
5. Strafkatalog ....................................................................... 19
5.1. Papagoy ...................................................................... 19
5.2. Anzug ......................................................................... 20
5.3.Bommel ........................................................................ 20
5.4. Gewehr ........................................................................ 20
5.5. Verspätungen und Nichterscheinen ................................. 21
5.6. Ehrungen & Beförderungen ........................................... 21
5.7. Unangemessenes Verhalten ............................................ 21
5.8. Verpetzen .................................................................... 22
5.9. Freibier ........................................................................ 23
6. Ausstattungsrichtlinien ........................................................ 23
6.1. Festanzug .................................................................... 23
6.2. Bommel ....................................................................... 23
6.3. Papagoy ....................................................................... 24
6.4. Orden und Ehrenabzeichen ............................................. 24
6.5. Dienstgradabzeichen ..................................................... 25
7. Beförderungen und Dienstgrade ............................................ 25
7.1. Beförderungen allgemein ................................................ 25
7.2. Rekrut ......................................................................... 25
7.3. Gefreiter (eine Metallnadel: Silber) .................................. 26
7.4. Obergefreiter (zwei Metallnadeln: Silber) ......................... 26
7.5. Hauptgefreiter (drei Metallnadeln: Silber) ........................ 26
7.6. Stabsgefreiter (drei Metallnadeln: eine Gold, zwei Silber) ... 26
7.7. Oberstabsgefreiter (drei Metallnadeln: zwei Gold, eine Silber)
......................................................................................... 27
1. Name, Gründung und Zweck
Die Namensgebung der Gruppe lautet vollständig:
Die orangen Bommels
In der Kurzform ist auch „Die Bommels“ erlaubt.
Der Name ist nicht geschütztes Eigentum des Pfingstclubs.
Die Gründung geht auf das Jahr 1997 zurück.
Die Aufgaben der Bommels sind in erster Linie die Traditionen der Wildeshauser Schützengilde zu ehren, das Gildefest zu feiern und der Gemeinschaft der Gilde zu dienen.
Der Pfingstclub untersteht direkt der Wildeshauser Schützengilde von 1403 und alle seine Mitglieder müssen Mitglied der Schützengilde sein.
2. Statuten
Diese Statuten erhalten ihre Gültigkeit durch Beschluss des Gipfeltreffens. Durch seine Mitgliedschaft erkennt jedes Mitglied diese an.
Anträge auf Änderungen der Statuten sind bis zum 1. November eines jeden Jahres dem Vorstand vorzulegen und durch das Gipfeltreffen mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder zu beschließen.
3. Gemeinschaftsstruktur
3.1. Mitgliedschaft
3.1.1. Antrag auf Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann jedes ordentliche Mitglied der Wildeshauser Schützengilde von 1403 beantragen. Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Pfingstheiligabend mündlich beim Vorstand eingehen. Auf Beschluss des Vorstandes erhält der Anwärter den Praktikantenstatus.
3.1.2. Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt nach dem Aufnahmeritual am Pfingstdienstag durch mehrheitlichen Beschluss der anwesenden Mitglieder. Bis dahin ist der Praktikant für die Getränkeversorgung der Gemeinschaft verantwortlich.
3.1.3. Enden der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann aus folgenden Gründen enden:
- Beim Tod eines Mitgliedes erlischt die Mitgliedschaft sofort.
- Das Mitglied beantragt seinen Austritt schriftlich zum Gipfeltreffen beim Vorstand. Die Mitgliedschaft endet zum Jahreswechsel.
- Ein oder mehrere Mitglieder beantragen den begründeten Ausschluss eines Mitgliedes schriftlich beim Vorstand. Beim nächsten Gipfeltreffen wird über den Antrag abgestimmt. Bei Zweidrittel Zustimmung der
anwesenden Mitglieder endet die Mitgliedschaft sofort.
- Ein automatischer Ausschluss erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied aus der Wildeshauser Schützengilde von 1403 ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde.
3.1.4. Ruhende Mitgliedschaft
Ist ein Mitglied nicht in der Lage ein Jahr lang an den Veranstaltungen gem. Ziffer 4 teilzunehmen, kann dessen Mitgliedschaft für dieses Jahr ausgesetzt werden. Der Antrag muss bis zur Generalversammlung schriftlich beim Vorstand eingehen. Nimmt das Mitglied an einer Veranstaltung gem. Ziffer 4 teil, ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
3.1.5. Sondermitgliedschaft
Wird der Antrag auf Mitgliedschaft nach erlangen der Königswürde oder des Schafferamtes gestellt, kann das Gipfeltreffen über eine sofortige Aufnahme, ohne Praktikantenjahr abstimmen.
Auf Antrag eines Mitgliedes kann ein Mitglied der Wildeshauser Schützengilde zum Ehrenbommel ernannt werden. Dieser Antrag kann nur zum Gipeltreffen gestellt und durch mehrheitlichen Beschluss der anwesenden Mitglieder angenommen werden. Ein Ehrenbommel hat kein Stimmrecht.
3.2. Der Vorstand
3.2.1. Der Zugführer
Der Zugführer ist der 1.Vorsitzende des Pfingstclubs „die orangen Bommels.“ Seine Aufgaben sind die Bommels nach außen zu vertreten, die Führung der Gemeinschaft, die Erstellung des Pfingstplans und die direkte Überwachung der Clubkasse.
3.2.2. Der Gruppenführer
Der Gruppenführer ist der 2. Vorsitzende des Pfingstclubs „die orangen Bommels.“ Seine Aufgaben sind die Unterstützung und die Vertretung des Zugführers, das Melden an den Zugführer und sowie das Führen des Protokolls.
3.2.3. Der Spieß
Der Spieß ist verantwortlich für das leibliche Wohl der Mitglieder des Pfingstclubs „die orangen Bommels.“ Er plant und führt die verschiedenen Veranstaltungen durch. Er ist Vertreter des Gruppenführers und übernimmt bei Abwesenheit seine Aufgaben.
3.2.4. Der Kassenmeister
Der Kassenmeister ist verantwortlich für die Führung der Clubkasse und hat über diese Buch zuführen. Er ist dem Zugführer im laufendem Jahr und den Mitgliedern auf dem Gipfeltreffen über Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft schuldig. Hierzu wird auf dem Gipfeltreffen ein kurzer Kassenabschluss vorgelegt.
3.2.5 Der BvD
Der BvD unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit.
3.2.6. Entlastung des Vorstandes
Die Entlastung des Vorstands muss auf dem Gipfeltreffen von einem anwesenden Mitglied beantragt werden. Bei mehrheitlicher Annahme des Antrages ist der Vorstand entlastet. Der Vorstand hat bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht.
3.2.7. Wahl des Vorstandes
Die Wahlen des Vorstandes finden alle 3 Jahre, die Wahl des N.N. jedes Jahr, auf dem Gipfeltreffen statt. Zur Wahl darf jedes Mitglied des Pfingstclubs „die orangen Bommels“ aufgestellt werden, welches nicht Mitglied der Königskompanie, des Offizierskorps, der Wache oder ein Ehrenbommel ist. Gewählt wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag finden die Wahlen geheim statt. Bei Rücktritt, erringen der Königswürde, Wahl zum Schaffer oder Eintritt in die Wache muss das Vorstandsamt sofort niedergelegt werden. Eine Ersatzwahl findet auf dem nächsten Gipfeltreffen statt. Der Vorstand kann bis zu diesem, das Vorstandsamt kommissarisch besetzen.
3.3. Finanzen
3.3.1. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird auf dem Gipfeltreffen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Er wird auf dem Gipfeltreffen für ein Kalenderjahr im Voraus gezahlt.
Der Sicherheitsbeitrag für den Einlass zur Generalversammlung ist ebenfalls zu entrichten. Dieser beträgt 50 % des Einlassgeldes und wird zu Beginn der Generalversammlung wieder ausgezahlt. Bei nicht erscheinen verbleibt er in der Clubkasse.
3.3.2. Strafgelder
Strafgelder sind umgehend nach Aussprechen der Strafe zuzahlen. Die Höhe der Strafen regelt der Strafkatalog. Für die Überwachung der Zahlungen ist der Kassenmeister zuständig.
Der Strafkatalog wird auf dem Gipfeltreffen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
3.3.3. Kassenprüfer / Kassenprüfung
Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre im jährlichen Wechsel durch einfache Mehrheit auf dem Gipfeltreffen durch die anwesenden Mitglieder gewählt. Vorstandsmitglieder dürfen nicht gewählt werden.
Im Vorfeld des Gipfeltreffens wird die Kasse von beiden Kassenprüfern und den Kassenmeister geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird auf dem Gipfeltreffen verlesen.
4. Traditionen
4.1. Frackprobe
Die Frackprobe findet in den letzten 4 Wochen vor Pfingstheiligabend statt.
Der Ort der Veranstaltung ist dem aktuellen Pfingstplan zu entnehmen. Zur Frackprobe erscheinen alle Mitglieder und Praktikanten in voller Ausstattung (siehe Ausstattungsrichtlinien). Strafen siehe Strafkatalog. Ehefrauen und
Lebensabschnittsgefährtinnen sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
4.2. Pfingstheiligabend
Bei Veranstaltungen ab Pfingstheiligabend tragen alle Mitglieder den Papagoy als Zeichen ihrer Mitgliedschaft. Ab dem Samstag ist auch in der Freizeit auf das Tragen des Papagoy zu achten.
4.3. Pfingstsonntag
Am Pfingstsonntag erscheinen alle Mitglieder zum Feuerwerk auf dem Burgberg.
4.4. Pfingstmontag
Am Pfingstmontag treffen sich alle Mitglieder und nach Möglichkeit wird der Fackelumzug beguckt.
4.5. Haupttag
4.5.1. Rekrutenbegrüßung
Am Dienstag finden sich alle Mitglieder und die Praktikanten um 10:00 Uhr auf der Herrlichkeit ein, um die neuen Rekruten zu begrüßen.
4.5.2. Treffen zum Abholen der Kompaniefahne
Um 13:00 treffen sich alle Mitglieder und Praktikanten auf dem historischen Marktplatz. Es wird beim Cornauer Tor mitmarschiert. Anzug gemäß Ausstattungsrichtlinien.
4.5.3. Ausmarsch
Von der Kompanieverpflegung geht es zur Herrlichkeit. Nach der Meldung des Oberst an den General, wird in den Krandel marschiert. Dort wird ordentlich angetreten und der Ansprache des Generals gelauscht. Anschließend lässt der Gruppenführer antreten, meldet die Stärke dem Zugführer und danach erfolgt der Abmarsch zur Kaffeeverpflegung.
4.5.4. Kaffeeverpflegung
Während der Kaffeeverpflegung kann durch den Zugführer die Erleichterung des Anzugs genehmigt werden und es findet die Aufnahme der neuen Mitglieder statt (siehe 4.5.5.). Anschließend lässt der Gruppenführer antreten. Es erfolgt eineAnzugskontrolle, mit anschließender Meldung an den Zugführer, danach Abmarsch zum Königsschießen.
4.5.5. Aufnahmeritual
Gegen 16:30 Uhr wird mit der Aufnahme der neuen Mitglieder begonnen. Dazu nehmen die Praktikanten Aufstellung vor den Mitgliedern. Die Praktikanten müssen nun beweisen, dass sie sich einer Aufnahme bei den orangen Bommels als würdig erweisen. Hierzu müssen Sie folgende drei Prüfungen ablegen:
1. Erfüllung der Ausstattungsrichtlinien
2. Beweisen der Gesangeskunst
3. Vortragen eines Trinkspruches und testen der Trinkfestigkeit
Während des Aufnahmerituals fungiert der Gruppenführer als Fürredner und der Zugführer als Widerredner, diese Aufgaben kann an andere Mitglieder abgetreten werden. Der Fürredner
versucht die Mitglieder von der Tauglichkeit der Praktikanten zu überzeugen und unterstützt diese bei Bedarf. Der Widerredner versucht die Mitglieder vom Gegenteil zu überzeugen und weist auf Fehler und sonstige Verfehlungen hin, die gegen eine Aufnahme sprechen. Nach Ablegung aller Prüfungen stimmen die Mitglieder über die Aufnahme der Praktikanten ab, gemäß Ziffer 3.1.2. Nach positiver Abstimmung, wird der Praktikant vollwertiges Mitglied und erhält seinen Bommel.
4.5.6. Einmarsch
Nach Abschluss des Königsschießens wird der neue König bejubelt und wieder einmarschiert. Danach wird die Fahne zurück zum Quartier gebracht. Nach der Verpflegung wird die Gruppe aufgelöst (auch die Anzugspflicht). Die Tragepflicht des Papagoy bleibt bestehen. Man trifft sich später im Zelt wieder.
4.6. Weitere Veranstaltungen
In der Pfingstwoche werden noch weitere Veranstaltungen durchgeführt. Datum, Ort und
ggf. Anzug sind dem aktuellen Pfingstplan zu entnehmen.
4.7. Kinderschützenfest
Zum Kinderschützenfest sammeln sich die Mitglieder auf Höhe der ehemaligen Tankstelle an der Kreuzung Glanerstraße zur Ahlhorner Straße. Der Papagoy ist bis Mitternacht noch zutragen.
Weitere Veranstaltungen im Jahr:
4.8. Meester im Scheeten
Hierbei handelt es sich um das Vergleichsschiessen der Mitglieder und Freunde. Die Regeln werden im Vorfeld bekannt gegeben und müssen von allen Teilnehmern anerkannt werden.
4.9. Gipfeltreffen
In der Hälfte des Zeitraumes zwischen zwei Gildefesten wird das Gipfeltreffen veranstaltet. Es wird ein Protokollführer beschlossen, der die wichtigsten Punkte notiert. Anschließend berichtet der Vorstand kurz über das vergangene Jahr. Die
Kassenprüfer halten ihren Bericht und die Entlastung wird beantragt. Im Wahljahr finden die Wahlen des Vorstandes statt. Anträge werden im Anschluss der Wahlen bearbeitet. Ort, Anzug und genauer Zeitpunkt der Versammlung werden durch den Vorstand bestimmt. Die Einladung muss mind. 4 Wochen vorher erfolgen.
4.10. Generalversammlung
Die Pflicht eines guten Gildebruders ist auch an den Abstimmungen auf der Generalversammlung teilzunehmen. Auszahlung Sicherheitsbeitrag siehe 3.3.1.
5. Strafkatalog
5.1. Papagoy
Das Vergessen des Papagoy kostet an allen Veranstaltungstagen 5 Euro Strafe. An folgenden Tagen wird der doppelte Satz fällig: Frackprobe und Pfingstdienstag! Mutwillige Zerstörung und Diebstahl sind mit 10 Euro zu ahnden.
5.2. Anzug
Am Pfingstdienstag und bei der Frackprobe hat der Anzug gemäß Ausstattungsrichtlinien vollständig zu sein. Pro vergessenes Ausrüstungsteil wird eine Strafe vom 2 Euro, für jedes falsche Ausrüstungsteil eine Strafe von 5 Euro fällig. Bei fehlenden Ausrüstungsgegenständen gemäß 6.4. beträgt die Strafe 20 Euro.
Am Pfingstdienstag wird die Strafe für Aus- und Einmarsch fällig.
5.3.Bommel
Das Nichttragen des Bommels wird mit 25 Euro bestraft. Ausgenommen sind Könige, Schaffer und Offiziere.
5.4. Gewehr
Das Gewehr muss bis Freitag nach Pfingsten 24 Uhr wieder beim Mitglied sein. Bei nachweislichen Nichteinhalten werden pro angefangenen Monat 20 Euro fällig. Eine Auslöse ist ggf. zusätzlich zu entrichten!
5.5. Verspätungen und Nichterscheinen
Bei Verspätungen aller Art sind ab einer ¼ Stunde 5 Euro in die Clubkasse zu entrichten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird mit einer Strafe von 15 Euro geahndet. Abmeldungen und Verspätungen sind beim Vorstand rechtzeitig, in der Regel bis 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzumelden. Vorstandsmitglieder müssen sich ebenfalls bei einem anderen Vorstandsmitglied abmelden.
5.6. Ehrungen & Beförderungen
Bei Beförderungen und jeder Ehrung sind vom Geehrten 25 Euro in die Clubkasse zu zahlen.
5.7. Unangemessenes Verhalten
Als unangemessenes Verhalten eines orangen Bommels gilt folgendes:
- Wegwerfen von Gläsern und Verpackungen
- Singen und grölen von illegalen Texten
- Pinkeln an Kirchenmauern, Rathaus oder anderen Wahrzeichen
- schlafen auf öffentlichen Plätzen
- unangemessenes Entlüften des Enddarms
- das nicht können der 1. Strophe des Wildeshauser Liedes
- das Rumschwulen in der Öffentlichkeit
Verstöße werden mit einer Strafe von 5 Euro geahndet.
5.8. Verpetzen
Mitglieder die einen Kameraden bei der Wachkompanie / Offizier oder Richter anschwärzen, werden zu einer Strafzahlung in die Clubkasse verpflichtet. Die Höhe der Zahlung entspricht der Strafe der Wachkompanie / Offizier oder Richter! Die Weitergabe von clubinternen Informationen an die Wachkompanie / Offizier
oder Richter wird zusätzlich mit einer Strafe von 50 Euro geahndet.
5.9. Freibier
Es ist den Mitgliedern verboten, Zivilisten mit dem Gildefreibier zu versorgen. Bei Zuwiderhandlung müssen die Kosten für ein 30 l Fass Bier der Pfingstwoche übernommen werden.
6. Ausstattungsrichtlinien
6.1. Festanzug
Der Festanzug der Orangen Bommels entspricht der Anzungsordnung der Wildeshauser Schützengilde von 1403.
6.2. Bommel
Als Erkennungszeichen tragen die Mitglieder einen orangen Bommel am Zylinder. Dieser hat einen Durchmesser von ca. 8 cm.
Die Praktikanten erhalten bei der Frackanprobe einen kleineren Bommel, den sie bis zur Mitglied-schaft am Zylinder tragen.
6.3. Papagoy
Der Papagoy ist offen zu tragen:
- Während der Pfingstwoche (Pfingstheiligabend 0 Uhr bis Kinderschützenfest 24 Uhr)
- Gipfeltreffen & Frackprobe
- Offizielle Veranstaltungen der Wildeshauser Schützengilde von 1403
6.4. Orden und Ehrenabzeichen
Alle Orden und Ehrenabzeichen die durch die Wildeshauser Schützengilde von 1403 verliehen werden, dürfen getragen werden.
Die von den orangen Bommels verliehenen Abzeichen, Ketten (Ausnahme Kohlkönigskette) und die Spießkordel müssen als Erweiterung zum Anzug getragen werden.
6.5. Dienstgradabzeichen
Die Dienstgradabzeichen werden als Metallnadeln, am Anzugskragen oder Revers getragen.
Die Gesamtheit des Anzuges ist in einem ordentlichen Zustand zu halten.
7. Beförderungen und Dienstgrade
7.1. Beförderungen allgemein
Befördert werden kann jedes Mitglied der orangen Bommels, das die Voraussetzung erfüllt. Die Beförderungen werden bei der Frackanprobe durch den Zugführer (o.V.) ausgesprochen.
Bei Austritt erlischt der Dienstgrad.
7.2. Rekrut
Mit der Aufnahme als Mitglied erhalt man den Dienstgrad Rekrut.
7.3. Gefreiter (eine Metallnadel: Silber)
Der Rekrut wird nach 5 Jahren durchgehender Mitgliedschaft bei den orangen Bommels zum Gefreiten befördert.
7.4. Obergefreiter (zwei Metallnadeln: Silber)
Der Gefreite wird nach 10 Jahren Mitgliedschaft bei den orangen Bommels zum Obergefreiten befördert.
7.5. Hauptgefreiter (drei Metallnadeln: Silber)
Der Obergefreite wird nach 15 Jahren durchgehender Mitgliedschaft bei den orangen Bommels zum Hauptgefreiten befördert.
7.6. Stabsgefreiter (drei Metallnadeln: eine Gold, zwei Silber)
Der Hauptgefreite wird nach 20 Jahren durchgehender Mitgliedschaft bei den orangen Bommels zum Stabsgefreiten befördert.
7.7. Oberstabsgefreiter (drei Metallnadeln: zwei Gold, eine Silber)
Der Stabsgefreite wird nach 25 Jahren durchgehender Mitgliedschaft bei den orangen Bommels zum Oberstabsgefreiten befördert.
Weitere Beförderungen sind nicht vorgesehen.
Beschlossen auf dem Gipfeltreffen am 19.11.2016 und seit dem in Kraft.